AGB

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB  / Grundlage Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Schweizerischen Berufsfotografen und Fotodesigner Verband (Direkt Link)

1 Einleitung

Diese Bedingungen dienen der Klarheit in der Beziehung zwischen Aufraggeber und Auftragnehmer. Dabei soll niemand bevorzugt
oder benachteiligt werden. Es geht darum, unangenehme Überraschungen auszuschliessen und eine gute Zusammenarbeit zu garantieren.

2 Allgemeines

Mit der Auftragserteilung an 11i-photography by Elfi Rasser, gleichgültig in welcher Form diese erfolgt, erkennt der Kunde diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an. Abweichungen von diesem Vertrag sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

3 Leistungen

Vorbehältlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen der Fotografin überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition zu.

Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann die Fotografin Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen.

Die Fotoapparate und Materialien sowie die sonstigen Geräte, die für die fotografische Arbeit nötig sind, werden von der Fotografin besorgt.

Vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur fotografischen Arbeit nötigen Orte (Locations), Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.

Verschiebt der Kunde eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Tage vor ihrem Termin auf ein späteres Datum oder kommt er seinen Verpflichtungen gemäss Ziffer 4 nicht nach, so hat die Fotografin Anspruch auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten (inkl. Drittkosten). Zusätzlich steht ihr eine Entschädigung zu. Diese beträgt 50% des Honorars, welches gemäss Tarif für die Ausführung der ausgefallenen Aufnahmesitzung geschuldet wäre.

Die Regel der Ziffer 5 gilt auch, wenn eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Tage vor Beginn der Aufnahmesitzung wegen ungünstiger Wetterverhältnisse auf ein späteres Datum verschoben wird.

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Fotografin oder gemäss schriftlicher Vereinbarung für den jeweiligen Kundenauftrag.
Falls der Kunde die Fotografin bittet, ihm die geleistete fotografische Arbeit, oder Exemplare dieser Arbeit zuzusenden, gehen die Risiken des Transports auf den Kunden über.

4 Preise und Zahlungskonditionen

Vorauszahlung und/oder Bezahlung eines Auftrages auf das jeweilige Konto, welches von 11i-photography by Elfi Rasser bei der
schriftlichen Vertragsvereinbarung kommuniziert wird. Eine Anzahlung ist obligatorisch und wird bei Vertragsvereinbarung festgelegt und ist ab dann innert 2 Wochen fällig. Zusatzstunden welche über die vertraglich vereinbarte Präsenzzeit anfallen, werden  ohne weiterer Erklärung schriftlich auf der Rechnung ausgewiesen und in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist 10 Tage nach Erhalt fällig.

5 Pflichten und Verantwortung Kunde

Der Kunde ist verpflichtet, von allen Daten, die er – gleichgültig in welcher Form – an 11i-photography by Elfi Rasser sendet, Sicherheitskopien zu erstellen. 11i-photography by Elfi Rasser haftet nicht für den Verlust oder die Veränderung der Daten.

Der Kunde versichert gegenüber 11i-photography by Elfi Rasser, dass sämtliche zur Verfügung gestellte Inhalte frei benutzt und bearbeitet werden können. Der Kunde versichert, dass er über alle erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte verfügt.

6 Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Kunden

Im allgemeinen:

Der Kunde darf die fotografische Arbeit nur zu dem mit der Fotografin vereinbarten Zweck verwenden. Jede vereinbarungswidrige Verwendung verpflichtet den Kunden, der Fotografin eine Entschädigung in der Höhe von 150% des gemäss SAB-Tarif (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und –Archive) dafür geschuldeten Entgelts zu bezahlen.

Nur der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der mit der Fotografin getroffenen Vereinbarung von der fotografischen Arbeit Gebrauch zu machen. Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der fotografischen Arbeit zu überlassen.

Der Kunde hat bei der mit der Fotografin bestimmte Verwendung des Werks den Namen der Fotografin in geeigneter Form zu erwähnen. Mit vorgestelltem Zeichen oder mit einem ähnlichen, mit der Fotografin vereinbarten Vermerk.

Bei Weglassung des Vermerks schuldet der Kunde zusätzlich zum vereinbarten Honorar eine Entschädigung im Umfang von 50% des Honorars, welches für die widerrechtliche Verwendung der fotografischen Arbeit zu bezahlen wäre.

Die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1992 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.

7 Rechte Dritter

Wenn der Kunde der Fotografin angegeben hat, welche Personen im Rahmen der fotografischen Arbeit zu fotografieren sind, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen ihre Zustimmung zum Gebrauch gegeben haben, den der Kunde von ihrem Bild im Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit machen will.

Wenn der Kunde der Fotografin Gegenstände übergeben oder ihm bestimmte Orte angegeben hat, die im Rahmen der fotografischen Arbeit fotografiert werden sollen, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass kein Recht Dritter dem Gebrauch entgegensteht, den der Kunde von dem Bild dieser Gegenstände oder Orte (Locations) im Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit machen will.

Falls die in den beiden vorstehenden Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, der Fotografin jeden Schadenersatz zurück zu erstatten, zu dem dieser zugunsten der Berechtigten verurteilt werden könnte, und ihn für sämtliche Kosten der Prozessführung gegen die Berechtigten zu entschädigen.

8 Haftung und Gewährleistung

Die Nutzung der von 11i-photography by Elfi Rasser erbrachten Dienstleistungen erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden.

11i-photography by Elfi Rasser haftet, einschliesslich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten.

Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten seiner Angestellten und Hilfspersonen.

11i-photography by Elfi Rasser haftet in keinem Fall für entgangenen Gewinn und Folgeschäden.

11i-photography by Elfi Rasser haftet nicht für Schädigungen und Missbrauch durch Dritte.

Die Gewährleistungsfrist für die von 11i-photography by Elfi Rasser erbrachten Leistungen beträgt  sechs Werktagen ab Lieferdatum des Werks. Mängelrügen haben unverzüglich schriftlich zu erfolgen und sind vom Kunden stets aussagekräftig zu dokumentieren. Ansonsten gilt die fotografische Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.

9 Geheimhaltung, Datenschutz

11i-photography by Elfi Rasser führt den Auftrag mit grösstmöglicher Sorgfalt aus. Vorlagen, Unterlagen, Muster und Daten(träger)
werden pfleglich behandeln. Dem 11i-photography by Elfi Rasser übergebenen Informationen gelten nicht als vertraulich, falls nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

10 Abnahme / Vertragsrücktritt

Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder nimmt er die fertig gestellten Fotos nicht an (z.B. wegen plötzlicher Meinungsänderung / plötzliches nicht mehr gefallen von Kundenseite, obwohl die Ware den vereinbarten Leistungen entspricht), so gerät der Auftraggeber in Abnahmeverzug. Im Falle des Abnahmeverzuges ist 11i-photography by Elfi Rasser berechtigt, auf Vertragserfüllung zu bestehen oder ersatzweise Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Als Schadensersatz kann Elfi Rasser Inhaber von 11i-photography  75% des, dem Auftrag zugrunde liegenden, Kaufpreises gegenüber
dem Kunden einfordern.

11 Eigentumsvorbehalt / Nutzungsrechte

11i-photography by Elfi Rasser bleibt auch nach Zahlung des Auftraggebers alleiniger Urheber der erstellten Fotografien.

Die Fotografin behält das Recht, die fotografische Arbeit in jeder Form und auf jedem Träger (insbesondere im Internet) zu
veröffentlichen und für Eigenwerbung zu benutzen. Dieses Recht der Fotografin unterliegt jedoch der vorherigen Zustimmung
des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, seine Zustimmung nicht ohne wichtigen Grund zu verweigern; der Kunde, der seine
Zustimmung nicht ausdrücklich und schriftlich innerhalb von dreissig Tagen seit dem Bewilligungsgesuch der Fotografin
verweigert oder einschränkt, gilt als mit der jeweiligen Verwendung einverstanden.

Im Falle der Verwendung der fotografischen Arbeit durch die Fotografin im Sinne des vorstehenden Absatzes hat sich die Fotografin zu vergewissern, dass durch die beabsichtigte Verwendung kein Recht Dritter an der Abbildung von Personen, Gütern oder Orten verletzt wird.

Die Fotografin hat das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potentiellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit als Referenz hinzuweisen.

12 Gerichtsstand

Diese Geschäftsbedingungen unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht.

13 Teilnichtigkeit

Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen gleichwohl. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt.

11i-photography – ( AGB und Vertragsbedingungen werden bei Hochzeiten schriftlich in Form eines Vertrages festgelegt)